Die Kanzlei König ist auf die Bereiche Bankrecht und Kapitalmarktrecht ausgerichtet. Hier berät und vertritt Rechtsanwalt Steffen König Verbraucher, Banken, kleine und mittelständische Unternehmen u.a. im Kreditbereich und im Finanzanlagensektor. Rechtsprobleme des grauen Kapitalmarkts und der Anlageberatung sind sein Spezialgebiet.

Für seine Mandanten bearbeitet Rechtsanwalt Steffen König auch rechtliche Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts, des Erbrechts und des Immobilienrechts.

Kantstraße 8, 83301 Traunreut
Telefon 08669 / 788 930
Fax 08669 / 788 93 29
info [at] ra-steffen-koenig.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Sa - So Geschlossen

Rechtsanwalt Steffen König hat vor dem Studium der Rechtswissenschaften eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert. Seit dem Jahr 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Den Fachanwaltslehrgang "Bank- und Kapitalmarktrecht" hat er im Jahr 2008 erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsanwalt König ist auch in der juristischen Ausbildung tätig und unterrichtete viele Jahre u.a. die Rechtsreferendare am Landgericht Traunstein.



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Rechtsanwalt Steffen König hat vor dem Studium der Rechtswissenschaften eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert. Seit dem Jahr 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Den Fachanwaltslehrgang "Bank- und Kapitalmarktrecht" hat er im Jahr 2008 erfolgreich abgeschlossen.

Rechtsanwalt König ist auch in der juristischen Ausbildung tätig und unterrichtete viele Jahre u.a. die Rechtsreferendare am Landgericht Traunstein.